Am Osterwochenende 2021 wurde der große Facebook Datenklau öffentlich bekannt. Hacker griffen über das sogenannte Scraping rund 500 Millionen Datensätze zahlreicher User auf der ganzen Welt ab. E-Mail-Adresse, Telefonnummer und weitere persönliche Informationen landeten anschließend unter anderem im Darknet, wo sie für kriminelle Zwecke missbraucht wurden. Sichern Sie sich jetzt Schadensersatz, wenn Sie vom Facebook Datenklau betroffen sind!
Facebook Datenklau – was ist passiert?
Im Jahr 2021 schafften es verschiedene Hacker, mithilfe des sogenannten Scrapings Facebook Userdaten abzugreifen. Beim Scraping gibt ein Zufallsgenerator Handynummern und Mailadressen in die Facebook-Suche ein. Eine Sicherheitslücke sorgte nun dafür, dass auch bei Eingabe nicht öffentlicher Informationen ein Profil angezeigt wurde, wenn beispielsweise die eingegebene Handynummer im Account einer Userin oder eines Users gespeichert ist. Auf diese Weise hatten Kriminelle den Klarnamen des jeweiligen Nutzers sowie die notwendigen Kontaktdaten.
Die im Rahmen des Facebook Datenklaus erlangten Informationen wurden anschließend im Darknet verkauft. Seither nutzen Kriminelle die Userdaten für verschiedene illegale Zwecke, insbesondere aber für Telefon- und Mailbetrug. Userinnen und User erhalten zum Beispiel eine gefälschte Nachricht des deutschen Zolls, in der sie zur Zahlung von Einfuhrabgaben aufgefordert werden.
Wählen User eine solche Nachricht an und geben sie ihre Zahlungsdaten ein, landen auch diese in den Händen der Kriminellen. Sie können die erlangten Informationen anschließend nutzen, um zum Beispiel die Kreditkarte von Betroffenen zu belasten oder Überweisungen zu tätigen. Die Folgen des Facebook Datenklaus sind für Userinnen und User damit durchaus gravierend.
Schadensersatz beim Facebook Datenklau – diese Möglichkeiten haben Sie!
Kommt es zu einem datenschutzrelevanten Vorfall wie dem Facebook Datenklau, ist der Meta-Konzern nach der DSGVO verpflichtet, Sie über die konkreten Folgen zu informieren. Er muss nicht nur selbständig an Sie herantreten, sondern auch darlegen, welche Daten konkret entwendet wurden und welche Gegenmaßnahmen geplant oder eingeleitet sind.
Kommt ein Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, haben Sie als Userin oder User einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser ergibt sich ebenfalls aus der DSGVO, wobei die Normen der Verordnung keine konkrete Höhe der Entschädigung vorgeben. Im Schnitt erhalten Betroffene zwischen mehreren hundert und eintausend Euro als Schadensersatz, wenn sie vom Facebook Datenklau betroffen sind.
Facebook Datenklau: Lassen Sie Ihre Möglichkeiten rechtlich prüfen!
In der Regel haben Betroffene vom Facebook Datenklau mindestens einen Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Meta-Konzern. Das Unternehmen ist verpflichtet, entsprechende Informationen offenzulegen und Schadensbegrenzung zu betreiben. Der erste Schritt besteht daher darin, das Unternehmen entsprechende aufzufordern.
Kommt Facebook seinen rechtlichen Verpflichtungen nach der DSGVO nicht nach, können Sie Schadensersatz geltend machen. Dabei übernehmen Rechtsschutzversicherungen üblicherweise die Kosten für die gerichtliche Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Beispiele für Urteile im Facebook Datenklau sind unter anderem:
- Landgericht München, 15 O 4507/22: Verstöße gegen die DSGVO führten bei diesem User dazu, dass insgesamt 600 Euro an Schadensersatz zu zahlen war
- Landgericht Stuttgart, 8 O 38/23: Der vom Facebook Datenleck Betroffene erhielt Schadensersatz in Höhe von 400 Euro
- Landgericht Stuttgart, Az. 3 O 220/22: Hier wurden wegen des Facebook Datenlecks 1.000 Euro Schadensersatz gezahlt. Der Betroffene war Opfer gleich mehrerer DSGVO-Verstöße, weil Facebook keinerlei Auskunft zum Sachverhalt erteilte
Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht und lassen Sie Ihre Erfolgschancen beim Facebook Datenklau noch heute prüfen!