Startseite: Blog Tec-Trends > Digital Business > Hinweisgebersystem: Die Pflicht zur Umsetzung ist aktiv

Hinweisgebersystem: Die Pflicht zur Umsetzung ist aktiv

Seit dem Jahreswechsel gibt es eine gesetzliche Regelung zur Einrichtung einer Hinweisgebermeldestelle. Sobald dem Gesetz durch den Bundesrat zugestimmt wird, müssen Unternehmen handeln. Innerhalb der Umsetzungsfrist von drei Monaten müssen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten Hinweisgebern anonyme Kanäle für die Meldung von Missständen im Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Mit dem Ablauf dieses Jahres tritt die nächste Stufe in Kraft und die Einrichtung einer Hinweisgebermeldestelle für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten wird zur Pflicht.

Nata-Lia/shutterstock.com

Die Unsicherheit darüber, wie genau eine rechtskonformes Hinweisgebersystem aufgebaut ist, ist nach wie vor vorhanden. Unternehmen, die bisher kein geeignetes System eingerichtet haben, müssen dies schnellstens nachholen. Bei Missachtung der gesetzlichen Vorgaben drohen empfindliche Strafen.

Welchen Hintergrund hat das Hinweisgeberschutzgesetz?

Die Zielsetzung des neuen Gesetzes ist die Aufdeckung von Missständen und gesetzlichen Verstößen. Beschäftigte sind häufig die ersten Personen, die auf Unregelmäßigkeiten oder Diskriminierungen aufmerksam werden. Gemeldet werden Verstöße häufig nicht, da die Hinweisgeber mit Nachteilen rechnen müssen. Hinweisgeber wurden in der Vergangenheit als Denunzianten bezeichnet, mussten Herabstufungen akzeptieren, wurden genötigt oder es wurde eine Kündigung ausgesprochen.

Aus Furcht vor diesen Folgen schweigen viele Beschäftigte. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll diese Sanktionierungen vermeiden. Der Lösungsansatz basiert auf anonymen Kommunikationskanälen, mit denen es Hinweisgebern möglich ist, gefahrlos auf Missstände aufmerksam zu machen. Damit die Anonymität gegenüber den Arbeitgebenden gewährleistet wird, habend die Gesetzgebenden dem Schutzgesetz Umsetzungsmöglichkeiten mitgegeben.

Was ist Whistleblowing?

Unter Whistleblowing wird die Meldung von Verstößen in einem Unternehmen oder bei einer Organisation verstanden. Die Meldung bei Verstößen gegen unethische Verhaltensweisen oder gegen rechtliche Vorgaben erfolgt durch betriebsinterne Personen an Dritte. Die Empfänger der Meldung müssen nicht betriebszugehörig sein.

Was genau wird von Arbeitgebenden verlangt?

Private Unternehmen und öffentliche Arbeitgebende müssen eine Meldestelle einrichten. Die Meldestelle muss für Beschäftigte erreichbar und für absolute Verschwiegenheit stehen. Arbeitgebende sind verpflichtet, ihre Beschäftigten über die Möglichkeiten einer anonymen Meldung und die dazugehörenden Kommunikationswege zu informieren. Für den Ablauf einer Meldung, die die Hinweisstelle erreicht, sind zeitlichen Richtlinien in den gesetzlichen Rahmen integriert. Die Einhaltung der zeitlichen Abläufe liegt ebenfalls in der Verantwortung der Unternehmen.

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Unternehmen haben die Möglichkeiten mehr als eine Schutzmaßnahme für Hinweisgeber umzusetzen. Verschiedene Mechanismus erschweren die Rückverfolgung zum Ausgangspunkt einer Meldung und erhöhen den Schutz der Hinweisgeber. Die Summe aller einzelnen Maßnahmen wird als Hinweisgeberschutzsystem bezeichnet.

Wie können Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben umsetzen?

Unternehmen können ein professionelles Hinweisgebersystem über Dienstleistungsunternehmen buchen. Die digitalen Hinweisgebersysteme bieten die rechtskonforme Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Meldestelle. Sichere Verschlüsselungen garantieren die anonyme Meldung sowie die anschließende Kommunikation. Die digitale Lösung sichert die Vorgaben zum zeitlichen Ablauf. Arbeitgebende sollten die Einrichtung einer internen Meldestelle als Chance nutzen.

Hinweisgebern stehen für eine Meldung zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Neben der internen Meldestelle des Unternehmens stehen externe Meldestellen zur Verfügung. Ein Hinweis erreicht über eine externe Meldestelle sofort eine Behörde oder die Öffentlichkeit und zieht seine Kreise. Die Chance, einen Missstand hausintern zu klären, ist vertan. Der Anreiz für Hinweisgeber, sich zunächst an die interne Meldestelle zu wenden, muss ausreichend groß sein. Die Bildung von Vertrauen und das Einrichten eines überzeugenden Systems sind daher von hoher Bedeutung.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.