So ein wenig besaß der Kosmetik-Einzelhandel in den vergangenen Jahren Angst vor dem Internet. Nicht etwa Angst vor der Technik oder der Konkurrenz. Vielmehr Angst davor, der überwiegend weiblichen Kundschaft die Produkte nicht mehr richtig vermitteln oder vorführen zu können.
Vordergründig erscheint diese Angst durchaus berechtigt, denn in keiner anderen Branche spielen die Haptik und die Olfaktorik eine so wichtige Rolle wie in der Kosmetik. Leider ist es bisher nicht möglich, beispielsweise die Konsistenz einer Handcreme oder den Duft eines Parfüms direkt über das Internet zu vermitteln. Trotzdem wagen in letzter Zeit immer mehr Kosmetikhändler und Hersteller den Schritt ins Internet, dies sogar mit großem Erfolg, wie das Beispiel www.kosmetikfuchs.de/alle-marken klar belegt.
Wie lassen sich der Geruchs- und der Tastsinn ersetzen?
Wenn es schon nicht gefühlt oder gerochen werden kann, so kann es immerhin gesehen werden. Genau darauf setzt die Kosmetikbranche im Internet. Detaillierte Beschreibungen der Produkte und deren Inhaltsstoffe, dazu passende Pflegetipps und die möglichen Anwendungsbereiche. Produktbewertungen von Kundinnen runden die Produktvorstellung ab und die Abbildung des Produkts lässt sich meist auch zoomen.
Dabei ermöglicht das Internet weit mehr, als es jedes Fachgeschäft kann. Es erlaubt einen wesentlich größeren Rahmen für artverwandte Produkte und um diese anzusehen, müssen nicht einmal Regale durchwandert werden, ein oder zwei Klicks genügen. Der Begriff „Artverwandt“ lässt sich hierbei recht weit definieren und auf das angebotene Sortiment abstimmen. Im engeren Sinne ist Kosmetik eigentlich nur Make-up für Augen, Lippen und Gesichtshaut. Längst aber werden auch folgende Segmente dazugezählt:
- Hautpflege
- Haarpflege
- Parfüms
- Fingernägel- und Zehennägelpflege
- Sonnenschutzprodukte
- Zahnpflegemittel
- Nahrungsergänzungsmittel
- Diätische Mittel
Zu den unter diese Segmente fallenden Artikel lassen sich problemlos zu weiteren Produktgruppen Brücken schlagen, etwa zu Geschenkideen. Damit wird im Internet im größeren Umfang das realisiert, was im Einzelhandel ein enorm wichtiger Umsatzbringer ist, das Cross-Selling.
Niemand kauft nur ein einziges Kosmetikprodukt, weder im Einzelhandel noch im Internet
Das stimmt zumindest dann, wenn die Webseite mit Kosmetikprodukten richtig aufgebaut ist. So wie ein Fachgeschäft in der Innenstadt aufgebaut ist, jedoch mit geänderten Prioritäten. Die Kundin sitzt am Rechner, meist bequem auf dem Bürostuhl oder dem Sofa. Sie hat Zeit und muss zum Beispiel nicht daran denken, dass der Parkschein bald abläuft oder ein anderes Geschäft gleich schließen wird.
Dementsprechend sollte sie schon auf den ersten Seiten nicht nur das finden, was sie sucht, sondern auch das, was sie sonst noch interessieren könnte. Das lässt sich zum Beispiel mit einer kontrastierenden Menüleiste bewerkstelligen, die die Aufmerksamkeit auf sich zieht und es lohnenswert erscheinen lässt, einfach mal auf einen der dort befindlichen Links zu klicken.
Die Macht der Kosmetikmarken ist von besonderer Bedeutung
Kaum ein anderer Bereich der Konsumgüter wird so von Markenbildern dominiert wie die Kosmetikbranche. Frauen vertrauen viel stärker auf ein ihnen bekanntes Produkt als Männer. Während der Mann des Öfteren einmal etwas Neues ausprobiert, verhalten sich die meisten Frauen Markentreu. Für den Internetauftritt eines Kosmetikshops ist das sehr vorteilhaft.
Wird die Kosmetikmarke geführt, die eine Frau sucht und das Kosmetikprodukt durch eine entsprechende Preispolitik als günstig von ihr empfunden, ist dies ein guter Weg zur Kundenbindung. Es braucht aber noch mehr. Sehr wichtig sind übersichtliche und zugleich einfache Bezahlvorgänge. Dies natürlich mit den bekanntesten Zahlungsdienstleistern wie etwa Mastercard, Visacard und Paypal.
Online-Bewertungen unterliegen seit dem Mai 2022 einer gesetzlichen Regelung
Viele Damen verlassen sich auf die Kundenbewertungen in Onlineshops, viele dieser Damen vermuten aber auch Betrug beziehungsweise gefakte Bewertungen. Da macht die Kosmetikbranche keine Ausnahme. Seit dem 28. Mai 2022 gilt der Paragraf 5b Absatz 3 UWG. Wer ab diesem Zeitpunkt Bewertungen von Kunden auf seiner Webseite veröffentlicht, muss nachweisen, dass es sich um echte Käufer handelt.
Ebenso muss darüber informiert werden, wenn die angezeigten Preise personalisiert, also extra auf die jeweilige Kundin zugeschnitten sind. Wenn alles stimmt, von der Vorstellung der Markenprodukte über das Bezahlen und Bewerten, kann ein Kosmetikshop im Internet durchaus überaus erfolgreich sein.